Steuererklärung
als Ehepaar abgeben

Die Chance für Ehepaare, zu viel gezahlte Steuern  gemeinsam zurückzuholen! Steuerpflichtige, die eine Steuererklärung abgaben, bekamen:

Vorteile einer Steuersoftware

Icon schnell

Schnell

Im Schnitt ist Deine Steuererklärung in 60 Minuten fertig für die Abgabe.

Icon günstig

Günstig

Ab 8 Euro für eine Steuererklärung. Die Kosten einer Software kannst du im nächsten Jahr von der Steuer absetzen.

Fehlerfrei

Fehlerfrei

Assistenten führen Dich Schritt für Schritt durch deine Steuererklärung und helfen, alles korrekt und fehlerfrei auszufüllen. Eine abschließende Fehlerprüfung ist Standard.

Icon höhe Rückerstattungen

Höhere Rückerstattung

Du bekommst aktiv Hinweise auf absetzbare Ausgaben. Die Steuerrückerstattung fällt dadurch oft noch deutlich höher aus.

Icon sicher

Sicher

Deine Angaben werden automatisch in das offizielle Steuerformular und via Elster-Schnittstelle an das zuständige Finanzamt übertragen.

Icon benutzerfreundlich

Benutzerfreundlich

Die Bedienung der Programme ist einfach und intuitiv. Steuer-Software hilft und verzichtet auf Fachvokabular.

Icon Kein Elster

Ohne Elster

Du brauchst kein Elster Zertifikat, um deine Steuererklärung abzugeben. Das bedeutet, du musst dich auch nicht bei Elster registrieren.

Icon Datenübernahme

Datenübernahme

Im nächsten Jahr kannst du mit 1 Klick deine Daten übernehmen. So sparst du viel Zeit.

Icon Abgabe freiwillig

Abgabe ohne Pflicht

Die Abgabe der Steuererklärung bleibt jedes Jahr freiwillig, solange du nicht gesetzlich zur Abgabe verpflichtet bist. Es entsteht keine Pflicht für weitere Steuererklärungen in Folgejahren.

Steuersoftware für Ehepaare im Vergleich

Logo Taxfix Steuersoftware Logo Smartsteuer Steuersoftware Logo Wundertax Steuersoftware Logo Steuerbot Steuersoftware Logo Elster Steuersoftware


Anbieter*

Gesamtbewertung

4 Sterne

Online-Bewertungen

(via Trustpilot)

4,6

4,5

4,1

4,7

4,5

3,2

Typ

Steuer-App
Universal-Software & Steuer-App
Universal-Software
Universal-Software
Steuer-Chat-App
Online Finanzamt Software

Plattform

App & Browser
PC / Mac oder Smartphone
Browser
Browser
App & Browser
Browser

Preis für Zusammen-veranlagung (gemeinsame Steuererklärung)

ab 59,99 €

Lizenz für 1 Abgabe

ab 19,99 €
Lizenz für 1 Abgabe per App.

Ab 27,95 €
für bis zu 3 Abgaben per Software.

ab 39,99 €

Lizenz für 5 Abgaben

ab 49,99 €

Lizenz für 1 Abgabe

ab 29,95 €

Lizenz für 1 Abgabe

0,- €

1 Abgabe je Account

Usability

(Übersichtlichkeit, Anleitung und Verständlichkeit)

Smartphone-App

PC/Mac Software

Funktionsumfang

(Steuerfälle,  Steuertipps, integrierte Steuerrechner)

Besonderheit

sehr schnell, Sofortauszahlung von 50% der Steuererstattung

100% Datenschutz, Prüfung auf Richtigkeit, App sehr einfach & schnell

Import der Buchhaltung aus Lexoffice

Prüfung auf Richtigkeit

sehr schnell, sehr einfach und verständlich

kostenlos, ideal wenn man Steuerformulare versteht

Arbeitnehmer 

(ohne Nebenjobs)

Ehepaare

(gemeinsame Steuererklärung)




*für 59,99€



bedingt geeignet

Studenten + Azubis



bedingt geeignet
Rentner

(gesetzl. Rente)



bedingt geeignet
Rentner

(Private Rente)



bedingt geeignet

Vermieter



bedingt geeignet

Photovoltaik

(priv. Anlage)


*PLUS Version


bedingt geeignet


Anbieter*

Sneak-Previews der Steuersoftware

Play Video about Thumbnail Video Steuersoftware Taxfix

Taxfix

Taxfix ist einfach, schnell & übersichtlich. Kann weniger als die Wettbewerber, das aber richtig gut. Ideal für Singles.

SteuerSparErklärung

Bewährte Lösung für viele Steuerfälle. Absoluter Fokus auf Datenschutz: Alle Daten bleiben auf dem eigenen PC/Mac. 

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Play Video about Thumbnail Video Steuersoftware Smartsteuer

Smartsteuer

Für Arbeitnehmer & Freiberufler schnell & vollständig zur Steuer. Import von Buchhaltung & Bilanz aus Lexoffice.

Steuerbot

Steuerbot führt per Chat sehr verständlich und spielend einfach durch die Steuererklärung. 

Play Video about Thumbnail Video Steuersoftware Steuerbot
Play Video about Thumbnail Video Steuersoftware Wundertax

Wundertax

Zügig durch die Steuererklärung. Software ist einfach verständlich und übersichtlich gestaltet.

Wann macht es Sinn, eine gemeinsame Steuererklärung abzugeben?

Steuererklärung als Ehepaar abgeben

Wann ist der Splittingtarif möglich?

Der Splittingtarif gilt für dich und deinen Partner, wenn ihr euch für die Zusammenveranlagung entscheidet. Zwingende Voraussetzung für diese Zusammenveranlagung ist das Vorliegen eines Trauscheins. Dabei ist egal, ob es sich um gleich- oder  verschiedengeschlechtliches Ehepaar handelt. Eine kirchliche Hochzeit ist in diesem Zusammenhang nicht ausreichend. Erforderlich ist die standesamtliche Trauung bzw. das Eingehen einer Lebenspartnerschaft.

Das bedeutet, dass unverheiratete Paare in keinem Fall den Splittingtarif nutzen können. Seid ihr verheiratet, genügt es hingegen, wenn die Ehe nur einen Tag im Jahr besteht. Wenn du zum Beispiel am letzten Tag eines Jahres heiratest, kannst du für das gesamte Jahr bei deiner nächsten Steuererklärung den Splittingtarif nutzen.

Um die Zusammenveranlagung und damit den Splittingtarif in Anspruch nehmen zu können, musst du mit deinem Ehepartner eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft bilden. Lebt ihr zum Beispiel in einem Haushalt zusammen, könnt ihr die Zusammenveranlagung vornehmen. Weiterhin müssen beide Ehepartner unbeschränkt steuerpflichtig sein.

Unterschied zwischen Zusammenveranlagung mit Ehegattensplitting und Einzelveranlagung (Grundtarif)

Entscheidest du dich oder dein Ehegatte/Ehegattin für die Einzelveranlagung, kommt der sogenannte Grundtarif für die Besteuerung zur Anwendung. Dein Einkommen, das Vorhandensein von Kindern und andere Faktoren bestimmen dann, wie viel Steuern man zahlen muss.

Nur was du selbst verdienst und selbst ausgibst, findet dann bei deiner Steuererklärung Berücksichtigung. Zahlt dein Partner zum Beispiel eine Handwerkerrechnung, taucht diese Ausgabe in deiner Steuererklärung natürlich nicht auf.

Bei der Zusammenveranlagung hingegen kommt es zu einer Zusammenrechnung des Einkommens beider Ehepartner. Anhand der Grundtabelle erfolgt die Berechnung der Steuer für die Hälfte dieses Einkommen und danach eine Verdopplung der auf diese Weise ermittelten Steuer.

Gründe für die Zusammenveranlagung als Ehepaar

Der entscheidende Vorteil der Zusammenveranlagung besteht in der Anwendung des Splittingverfahrens. Es führt in der Regel dazu, dass du im Vergleich zur Einzelveranlagung und der Anwendung des Grundtarifs deutlich weniger Steuern zahlst. Wie hoch der finanzielle Vorteil für die beiden Eheleute ausfällt, hängt vom Einkommensunterschied ab.

Wenn ein Ehepartner deutlich mehr verdient, ist die Zusammenveranlagung besonders attraktiv. Der Idealfall besteht darin, dass ein Ehepartner Großverdiener ist und der andere überhaupt kein Einkommen hat. Splittingvorteile sind im vierstelligen Eurobereich möglich, in einigen extremen Fällen sogar im fünfstelligen Bereich. Weniger vorteilhaft ist das Modell, wenn du und dein Ehepartner ungefähr gleich viel verdient.

  • Anwendung des Splittingverfahrens: Wie viel Steuern du und dein Ehepartner zahlen müssen, lest ihr aus der Splittingtabelle ab. 
  • Ideal bei großen Einkommensunterschieden: Je höher der Einkommensunterschieden der Ehepartner, desto lohnenswerter die Zusammenveranlagung.
  • Geringere Auswirkung der Steuerprogression: Mit dem Anstieg des Einkommens steigt die Steuerlast. Das nennt sich Steuerprogression. Durch die Zusammenveranlagung kannst du dieser ausweichen und sparst so Steuern.
  • Geringerer Aufwand: Es genügt die Abgabe einer gemeinsamen Steuererklärung.

Wann ist die Abgabe der Steuererklärung für Eheleute Pflicht?

Die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung ergibt sich direkt aus der Zusammenveranlagung.

Beziehen beide Ehepartner einen Arbeitslohn und findet bei einem davon die Besteuerung in der Steuerklasse 5 (V) oder 6 (VI ) statt, ist die Abgabe Pflicht. Das gilt auch für die Steuerklasse 4 (IV) mit Faktorverfahren. Die Pflicht bleibt auch bei Scheidung und Wiederheirat im selben Jahr bestehen.

Hat sich einer der beiden Ehepartner für die Einzelveranlagung entschieden, sind automatisch beide Ehegatten zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.

Hast du bei deinem Finanzamt Freibeträge beim Lohnsteuerabzug beantragt, musst du ebenfalls eine Steuererklärung abgeben. Die Abgabepflicht entfällt bei der Zusammenveranlagung jedoch, wenn das Einkommen im Jahr 2022 eine Grenze von 24.950 Euro nicht überschreitet. Bei der Einzelveranlagung sind es 13.150 Euro. Diese Grenzen erfahren in der Regel eine jährliche Anpassung.

Steuererklärung nach der Scheidung: Sondersplitting

Das Sondersplitting im Scheidungsjahr (Trennungsjahr) ist eine weitere Form der Veranlagung bei Ehepaaren. Sie hat ihre Bedeutung, wenn es zur Scheidung kommt und einer der Ehepartner im selben Jahr erneut heiratet. In diesem Fall wäre eine Zusammenveranlagung nur mit dem neuen Partner erlaubt.

Mit dem alten Partner ist noch die Besteuerung nach Grundtarif möglich. Für den unverheirateten Ex-Partner käme dann nur noch die Einzelveranlagung infrage. Im Scheidungsjahr profitiert er jedoch dank des Sondersplittings noch einmal vom Splittingtarif.

Gemeinsame Steuererklärung machen

Um eure gemeinsame Steuererklärung dem Finanzamt bereitzustellen, habt ihr verschiedene Möglichkeiten:

  • die Formulare einfach per Hand auszufüllen
  • die online Abgabe der Steuererklärung über Mein Elster
  • die Lohnsteuererklärung vom Lohnsteuerhilfeverein erstellen zu lassen
  • die Lohnsteuererklärung vom Steuerberater erstellen zu lassen
  • mithilfe von Steuersoftware deine Steuererklärung selbst anzufertigen

Abgabefristen bei Zusammenveranlagung

Besteht eine Abgabepflicht, hast du normalerweise bis Ende Juli des folgenden Jahres Zeit für die Übermittlung der gemeinsamen Steuererklärung. Bis zum 31. Juli 2023 musst du diese also spätestens für das Vorjahr 2022 abgeben. 

Mehr Zeit gibt es, wenn du die Steuererklärung mithilfe von professionellen Steuerberatern erstellst. In diesem Fall verlängert sich die Abgabefrist bis Ende Februar des übernächsten Jahres also 28.02.2024. Seit der Corona-Pandemie galten abweichende Abgabefristen für die Steuer. Der genaue Abgabetermin hängt vom betrachteten Jahr ab. Ab dem Veranlagungszeitraum 2024 gelten wieder die normalen Fristen.

Abgabefrist für die gemeinsame Steuererklärung 2022

Macht ihr eure Steuererklärung für das Steuerjahr 2022 selbst? Dann habt ihr noch bis zum 2. Oktober 2023 Zeit!

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FAQ - Häufig gestellte Fragen zur Steuererklärung für Ehepaare

Eigentlich lohnt es sich fast immer als Ehepaar oder eingetragene Partnerschaft eine gemeinsame Steuererklärung einzureichen. Eine einfache Faustregel ist: Je mehr sich die Einkommensverhältnisse der Ehe-/Lebenspartner unterscheiden, desto höher sind die steuerlichen Vorteile bei einer Zusammenveranlagung. Manchmal macht jedoch eher eine Einzelveranlagung Sinn, zum Beispiel, wenn ein Partner Lohnersatzleistungen oder Elterngeld erhält.
Die Zusammenveranlagung ist für Ehepaare nicht in jedem Fall die beste Lösung. Manchmal lohnt es sich, stattdessen die Einzelveranlagung zu wählen, bei der jeder seine eigene Steuererklärung abgibt. Sind die Einkommenshöhen beider Ehepartner sehr ähnlich, ergibt sich durch die Anwendung des Splittingverfahrens kein Vorteil. Außerdem existieren drei Ausnahmefälle, in denen die Einzelveranlagung ebenfalls besser sein könnte. Sie bestehen, wenn ein Ehegatte Lohnersatzleistungen bezieht, einer der Ehepartner eine Abfindung erhalten hat oder beide Partner verschiedenen Konfessionen angehören bzw. einer der beiden Ehegatten konfessionslos ist.
Nein, das ist nicht erforderlich. Lediglich einer von beiden muss sich registrieren. Das Finanzamt geht davon aus, dass jedem Lebenspartner die Inhalte der eingereichten Steuererklärung bekannt sind.
Durch das ELStAM-Verfahren sind dem Finanzamt die geänderten Meldedaten durch die Heirat bekannt. Das Finanzamt stellt daraufhin den Arbeitgebern der Ehepartner die geänderten Lohnsteuerabzugsmerkmale bereit. Daher benötigt das Finanzamt keine Nachweise von Dir/Euch.
Nach der Eheschließung wird eine neue Steuernummer bei gemeinsamer Veranlagung vergeben, die die Ehegatten/Lebenspartner ausschließlich für die Abgabe der gemeinsamen Steuererklärung nutzen sollen.

Ja, die beiden Ehepartner können sich für die Einzelveranlagung entscheiden. In diesem Fall gibt jeder eine eigene Steuererklärung ab. Ehepaare und eingetragene Lebenspartner sind also nicht zur Zusammenveranlagung verpflichtet, nur weil diese möglich wäre. Wer sich für die Einzelveranlagung entscheidet, kann jedoch nicht den Splittingtarif nutzen.

Ja, du kannst jedes Jahr neu entscheiden, auf welche Weise du die Veranlagung vornehmen möchtest. Du kannst damit zwischen der Einzel- und der Zusammenveranlagung in beide Richtungen wechseln, wann immer du das wünschst. Die einmal gewählte Veranlagungsart gilt immer nur für das jeweilige Steuerjahr. Solange der Steuerbescheid noch keine Bestandskraft erlangt hat, kannst du dich noch umentscheiden.